Wir laden euch ganz herzlich zu unserem Neujahrskonzert am Samstag, den 14.10.2023 ins Haus des Gastes in Spatzenhausen ein!
Liebe Freunde der Musikkapelle Söchering, es ist soweit. Wir dürfen endlich wieder gemeinsam feiern!
Mit viel Vorfreude laden wir Euch herzlich zu unseren Festtagen im August 2022 ein.
Unsere Fest steht unter dem Motto "#musikantenfreundschaften".
Deswegen freuen wir uns jetzt schon ganz besonders auf unser Freunde vom Musikverein Lenzfried und der Bürgerkapelle Obermais
Nr. |
Verein |
|
Vorreiter |
1. |
Trommlerzug Söchering |
2. |
Musikkapelle Söchering |
3. |
GTEV Stoaröserl Söchering |
4. |
Ehrengäste |
5. |
Trommlerzug Aidling-Riegsee |
6. |
Musikkapelle Aidling-Riegsee |
7. |
Trommlerzug Eberfing |
8. |
Musikkapelle Eberfing |
9. |
Veteranenverein Söchering |
10. |
Spielmannszug Spatzenhausen |
11. |
Musikkapelle Spatzenhausen |
12. |
Schützenverein Söchering |
13. |
Bürgerkapelle Obermais |
14. |
Trommlerzug Huglfing |
15. |
Musikkapelle Huglfing |
16. |
Musikkapelle Iffeldorf-Antdorf |
17. |
Trommlerzug Uffing |
18. |
Musikkapelle Uffing |
19. |
Sportverein Söchering |
20. |
Musikverein Lenzfried |
21. |
Trommlerzug Antdorf |
22. |
Musikkapelle Habach |
23. |
FFW Söchering |
24. |
Trommlerzug Oberland |
25. |
Musikkapelle Eglfing |
Der Schutz der Jugend ist uns ein großes Anliegen.
Die folgenden Regeln gelten:
Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Eltern oder Erziehungsbeauftragte keinen Zutritt.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen bis 24 Uhr bleiben.
Dazu wird euer Personalausweis benötigt. Solltet ihr mit einer Erziehungsbeauftragten volljährigen Person und gültiger Erziehungsbeauftragung kommen, könnt ihr entsprechend länger bleiben.
Das Dokument für die Erziehungsbeauftragung findet Ihr unten bei "Download".
Bitte aussschließlich dieses Formular verwenden und vollständig ausfüllen.
Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keine Getränke und Lebensmittel, die Alkohol enthalten.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erhalten keine Getränke und Lebensmittel, die Branntwein enthalten, z.B. Schnaps, Goaß etc..
Alkoholhaltige Getränke wie Bier sind erlaubt.